Das Wort „Bewerber“ steht im folgenden Text gleichwertig für weibliche und männliche Personen.
§ 1 Leistungen der Mosaik Personalagentur
Der Bewerber beauftragt die Mosaik Personalagentur mit der Arbeitsvermittlung. Dabei erbringt die Mosaik Personalagentur folgende Leistungen:
• individuelle, vermittlungsrelevante Beratung
• Feststellung der Kenntnisse und Fertigkeiten des Bewerbers
• Suche und Akquise geeigneter Arbeitsstellen
• ggf. Erstellung eines Bewerberprofils
• während des Vermittlungsprozesses fortwährende Kontakt mit dem Bewerber
§ 2 Leistungen des Bewerbers
· Nachweis über den Besitz eines gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) oder eines Ablehnungsbescheides bezüglich eines AVGS
· aktive Mithilfe bei der Erstellung des Bewerberprofils
· wahrheitsgemäße Angaben zu personenbezogenen Daten
· Einhaltung von vereinbarten Terminen bei Firmenkunden und der Mosaik Personalagentur
· umgehende Mitteilung über eine Arbeitsaufnahme oder sonstige Datenänderungen
· Übersendung des gültigen Original Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins an die Mosaik Personalagentur nach erfolgreicher Vermittlung innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme
§ 3 Vergütung und Haftung
Die Vermittlungstätigkeit der Mosaik Personalagentur ist für den Bewerber kostenfrei.
Die Mosaik Personalagentur erhält durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Sofern kein Anspruch auf den AVGS besteht, trifft die Mosaik Personalagentur Vereinbarungen mit den einstellenden Firmenkunden.
Eine Haftung auf 1000,00 € brutto (entsprechend der 1. Rate der Vermittlungsvergütung des AVGS) entsteht ab der 6. Woche nach Arbeitsaufnahme, wenn der Bewerber einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vortäuscht oder diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme im Original bei der Mosaik Personalagentur abgibt.
§ 4 Dauer der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit beginnt mit dem Tag der Unterschrift und gilt auf unbestimmte Zeit. Das beiderseitige Recht zur Kündigung dieser Zusammenarbeit bleibt unberührt. Eine schriftliche Kündigung kann jederzeit erfolgen (keine Kündigungsfrist).
§ 5 Datenschutz
Die Mosaik Personalagentur erhebt, verarbeitet, speichert (bis zu 10 Jahre) und gibt personenbezogene Daten zum Zweck der Arbeitsvermittlung an berechtigte Dritte (Firmenkunden, Behörden etc.) weiter. Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz werden die Daten vertraulich behandelt.
Ich kann meine Daten jederzeit abfragen oder ändern lassen. Das Löschen der Daten ist jederzeit möglich, außer es bestehen noch Ansprüche hinsichtlich des Einlösens des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins durch die Mosaik Personalagentur.
Ich bin mit der Nutzung meiner Daten einverstanden und akzeptiere die vorgenannten Regelungen.
§ 6 Verschwiegenheit
Der Bewerber ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Vermittlung erlangten Kenntnisse über Firmenkunden Stillschweigen zu bewahren. Die Stellenangebote, die für den Bewerber persönlich ausgesucht wurden, sind vertraulich und nur für den Bewerber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Mosaik Personalagentur. Die Verschwiegenheitsverpflichtung ist unbefristet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die AGB im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
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Mosaik Personalagentur
Lilienstraße 36
2. Obergeschoss
20095 Hamburg, Altstadt
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 9:00 – 16:00 Uhr
Telefon: 040-99990236
Fax: 040-23800558
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